Allgemeine Geschäftsbedingungen für Malerarbeiten des Malerbetriebes Meister Maler Hunsmann GmbH, Gutenbergstraße 9, 58300 Wetter (Ruhr)
1. Vertragsrundlagen
Vertragsgrundlage für von uns als Auftragnehmer übernommene Aufträge sind die beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, VOB Teil B sowie die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Des weiteren gelten die Allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Vorschriften der VOB Teil C, als vereinbart.
2. Angebot und Preise
An das Angebot halten wir uns 3 Wochen ab Angebotsdatum gebunden, mit der Angebotsanahme gelten die Angebotspreise weitere drei Monate als Vertragspreise. Tritt danach eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner 0,75 %) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohn- oder Materialkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,85 % je 1 % Lohnkostenänderung. Das Angebot bleibt mit allen Teilen unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann im Einzelfall gestattet werden. Die Kosten für Erstellung des Angebotes werden entsprechend dem Aufwand angemessen pauschal berechnet. Die Angebotskosten werden bei Auftragserteilung gutgeschrieben und können vom Rechnungsbetrag abgezogen werden. Gestaltungsvorschlage und Entwürfe bleiben mit allen Teilen unser geistiges Eigentum. Der Aufwand für die Gestaltung, Bemusterung und Entwürfe wird je nach Aufwand angemessen in Rechnung gestellt Die Weitergabe bedarf unseres schriftlichen Einverständnisses. Eine Umsatzsteuererhebung kann auch im nichtkaufmännischen Verkehr an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss erbracht wird.
3. Eigentumsvorbehalt
Soweit wir im Rahmen unserer Leistungen auch Lieferungen erbringen, behalten wir uns hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor, Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe unserer Forderung an uns ab.
4. Witterung
Werden Arbeiten witterungsbedingt unterbrochen, erfolgt die Wiederaufnahme binnen einer Woche nach Beendigung des Wetterhindernisses.
5. Abschlagsrechnungen
Überschreiten die laufenden Arbeiten für die verbrauchten Stunden, Materialien oder durch überschlägig ermittelten Aufmasse, die Positionswerte von ca. 4,000,00 Euro, werden von uns laufende, pauschale Abschlagsrechnungen erstellt, die abzüglich einer zehnprozentigen Sicherheit, sofort zu begleichen sind.
6. Gewährleistung
Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr. Für Mängel unserer Bauleistung die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder sonstige, nicht durch uns zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haften wir nicht.
7. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Vollkaufleuten für beide Teile Wetter (Ruhr).
8. Schriftform
Vereinbarungen, die vam Inhalt der VOB Teil 8 und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen schriftlichen Betätigung.